Vereinswesen
Info des LFV: Leitfaden für Vereinsfeiern
zusammen mit Dr. Marcel Huber und Vertretern des Ehrenamts in Bayern,wurde intensiv über Deregulierungsmöglichkeiten bei der Ausrichtung von Vereinsfeiern diskutiert. Es wurden viele Ideen besprochen und entwickelt.
Letzte Woche wurde nun der Leitfaden für Vereinsfeiern veröffentlicht.
Leitfaden für Vereinsfeiern Mai 2017
Info des LFV: Sachzuwendungen an Vereinsmitglieder
Mai 2015: Sachzuwendungen an Vereinsmitglieder
Sachzuwendungen an Vereinsmitglieder
Aufgaben und Leistungen des Landesfeuerwehrverbands
Aufgaben und Leistungen des Landesfeuerwehrverbands
Leistungen des Feuerwehrverbands - was wurde erreicht ?
Leistungen LFV Bayern - wir gestalten Zukunft
Neues Gesetz zur Stärung des Ehrenamtes ab 01.04.2013 in Kraft getreten
Info zum Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts
Schreiben Finanzminister Söder
Informationsflyer des Feuerwehrmuseums Bayern
Flyer Feuerwehrmuseum Waldkraiburg
Beitragserhöhung des Landesfeuerwehrverbands
Der Kreisfeuerwehrverband Landkreis Augsburg e.V. hat der Beitragserhöhung in der Verbandsversammlung am 27.02.2013 ohne Gegenstimme zugestimmt.
Information des LFV zur Beitragserhöhung
GEMA - weniger Zahlen für Musik
Feuerwehren erhalten für Musikveranstaltungen 20 Prozent Rabatt bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA).
Durch einen Gesamtvertrag mit dem Deutschen Feuerwehrverband (Rahmenvertragsnummer 1510080200) gelten für Veranstaltungen mit Musik die günstigeren Vergütungssätze. Wichtig ist jedoch die Anmeldung der Musikaufführungen: Spätestens drei Tage vor jeder Veranstaltung muss diese bei der GEMA schriftlich eingegangen sein. Der Sondertarif gilt bei Anmeldung der Veranstaltung durch die öffentlich-rechtliche Feuerwehr, nicht den privatrechtlichen Förderverein der Feuerwehr.
Den Rahmenvertrag gibt es hier; der neue Tarif ab dem 1. Januar 2012 findet sich hier.
GEZ - neuer Rundfunkbeitrag ab 2013